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BGH, 04.05.1955 - VI ZR 43/54 |
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- RG, 12.04.1915 - VI 652/14
Hemmung der Verjährung.
Auszug aus BGH, 04.05.1955 - VI ZR 43/54
Hat sie das Armenrechtsgesuch so zeitig angebracht, daß ihr bei vorausschauender Betrachtung die Erhebung der Klage vor Ablauf der Verjährungsfrist gesichert erscheinen konnte, so ist es im Sinne des § 203 Abs. 2 BGB als ein die Verjährung hemmender Fall höherer Gewalt zu werten, wenn sich die Entscheidung über das Armenrechtsgesuch verzögert und die Klage infolgedessen nicht fristgerecht erhoben werden kann (RGZ 87, 52 [54/55]; 126, 58 [61]; 168, 214 [225]). - RG, 22.10.1929 - II 33/29
Bildet der Fall, daß ein Angehöriger eines fremden Staates bis zum Inkrafttreten …
Auszug aus BGH, 04.05.1955 - VI ZR 43/54
Hat sie das Armenrechtsgesuch so zeitig angebracht, daß ihr bei vorausschauender Betrachtung die Erhebung der Klage vor Ablauf der Verjährungsfrist gesichert erscheinen konnte, so ist es im Sinne des § 203 Abs. 2 BGB als ein die Verjährung hemmender Fall höherer Gewalt zu werten, wenn sich die Entscheidung über das Armenrechtsgesuch verzögert und die Klage infolgedessen nicht fristgerecht erhoben werden kann (RGZ 87, 52 [54/55]; 126, 58 [61]; 168, 214 [225]). - RG, 19.12.1941 - III 62/41
1. Wann beginnt die Verjährungsfrist des § 852 BGB. in dem Falle, daß die eine …
Auszug aus BGH, 04.05.1955 - VI ZR 43/54
Hat sie das Armenrechtsgesuch so zeitig angebracht, daß ihr bei vorausschauender Betrachtung die Erhebung der Klage vor Ablauf der Verjährungsfrist gesichert erscheinen konnte, so ist es im Sinne des § 203 Abs. 2 BGB als ein die Verjährung hemmender Fall höherer Gewalt zu werten, wenn sich die Entscheidung über das Armenrechtsgesuch verzögert und die Klage infolgedessen nicht fristgerecht erhoben werden kann (RGZ 87, 52 [54/55]; 126, 58 [61]; 168, 214 [225]).